Rechtsgutachten: Grundsicherungs-Regelbedarfe sind verfassungswidrig

Geplante Regelsatzanpassung zum 1.1.2022 fällt zu gering aus

Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze nach SGB II und SGB XII verfassungswidrig. Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, die Sätze der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, um eine Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende zu verhindern. Schon 2014 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation kommt einer faktischen Kürzung der existenzsicheren Leistungen wie z.B. Hartz IV gleich. Dies läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat.

Das Fazit der Rechtswissenschaftlerin: Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstößt er damit gegen die Verfassung.

Allerdings hat der Bundesrat bereits am 08.10.2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen.

Mehr dazu und zum Gutachten hier: https://t1p.de/9fz0