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Studie: Benachteiligung in Jobcentern

SGB II anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen und Geflüchtete erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter. Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass diese Ansprüche allerdings auf Grund struktureller Diskriminierung innerhalb der Jobcenter häufig nicht geltend gemacht werden können.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat im November 2022 eine Studie zu formellen und informellen Ausdrücken institutioneller Diskriminierung gegenüber EU-Bürger*innen in deutschen Jobcentern veröffentlicht.

Die Studie zeigt auf, dass fehlende rechtliche, sprachliche und bürokratische Kenntnisse sich negativ auf die Erfolgsaussichten eines SGB II Antrags auswirken. Personen mit guten Deutschsprachkenntnissen und Know-how über die eigenen Rechte und Pflichten, haben Aussicht auf Erfolg.

Als strukturelle Probleme innerhalb der Jobcenter werden einerseits eine hohe Arbeitsbelastung und Zeitmangel benannt, andererseits aber auch ein zu enges Auslegen gesetzlicher Vorgaben und des Ermessens und insbesondere das Beharren auf eine ausschließliche Kommunikation auf Deutsch. Das MiGAZIN kommentiert dazu: „Antragssteller, die nicht genügend Deutsch können, sind deshalb im Nachteil. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der Gleichbehandlung: Sozialleistungen dürfen nicht an Sprachkenntnisse gekoppelt werden.“