Im Rahmen dieser dreistündigen Fortbildung werden den Teilnehmenden die Grundzüge des Asyl- und Aufenthaltsrechts vermittelt. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Wie läuft das Asylverfahren ab? Was setzt eine Anerkennung als Flüchtling voraus? Wie kann ich bei der Anhörungsvorbereitung unterstützen? Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung? Welche Aufenthaltserlaubnisse gibt es?
Immer wieder wird dabei auf die Bedarfe und Rechte besonders vulnerabler geflüchteter Menschen eingegangen. Als besonders schutzbedürftig gelten unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende, ältere Menschen sowie LSBTI*-Personen.
Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Das Angebot richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Die Schulung findet in Kooperation mit und in den Räumlichkeiten des Legal Cafés Stuttgart statt: Bahnhofstraße 14-18, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt).
Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.