Menschen, die unter das voraussichtlich im Dezember 2022 in Kraft tretende „Chancenaufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG) fallen werden, sind nun auch in Baden-Württemberg vor Abschiebung geschützt. Darauf hat sich die Landesregierung am 11.10.2022 nach langem Zögern geeinigt.
Der Gesetzesentwurf zum „Chancenaufenthaltsrecht“ sieht unter anderem vor, dass Geduldete, die am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe beantragen können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Es gibt nur noch wenige weitere Voraussetzungen und Ausschlussgründe.
Während Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits seit Monaten Abschiebungen betroffener Personen ausgesetzt hatten, reagiert Baden-Württemberg reichlich spät. So wurden etliche Kandidat*innen für das Chancenaufenthaltsrecht in den vergangenen Monaten noch abgeschoben (siehe Pressemitteilung vom 12.09.2022). Inzwischen hat das Justizministerium das Regierungspräsidium Karlsruhe angewiesen, betreffende Abschiebungen auszusetzen. Eine offizielle Mitteilung gibt es allerdings noch nicht.