Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anfang Februar einen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmende an Integrationskursen veranlasste, war die Empörung bei Sprachkursträgern, Geflüchteten und Unterstützer*innen groß. Der Stopp schnitt wissentlich in die Teilhabemöglichkeiten geflüchteter Menschen ein und führte zu Streichungen und Finanzierungsproblemen auf Seiten der Träger.
In Reaktion auf den Protest lockerte die Koalition ihr Vorhaben marginal. Fortan soll vorrangig geflüchteten Ukrainer*innen sowie Unionsbürger*innen die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen offenstehen. Die entsprechende Änderung der Integrationskursverordnung ist nun erfolgt und am 28.07.2026 in Kraft getreten.
- Bundesgesetzblatt, Juli 2026: Sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung