Bundesinnenministerium zur Verbalnote der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Deutschland
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat allen zuständigen Landesstellen gegenüber per E-Mail am 02.09.2022 die letzte Verbalnote der afghanischen Botschaft in Deutschland vom 28. Juli zugesendet und folgende Erklärung abgegeben:
„Mit anliegender Verbalnote informiert die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin darüber, dass derzeit die Botschaft und die Generalkonsulate der Islamischen Republik Afghanistan in Deutschland grundsätzlich keine neuen Passanträge annehmen können.
Aufgrund dieser Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar.
Sofern Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen den Antragsteller*innen erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen.
In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen.“
Diese Anweisungen sind begrüßenswert und überfällig. Die gleichen Erklärungen wurden seitens der Botschaft wiederholt seit Ende letzten Jahres herausgegeben und bereits im Februar urteilte das Verwaltungsgericht Trier, die Passbeschaffung für Afghan*innen sei unzumutbar.
Bislang haben die Ausländerbehörden in aller Regel restriktiv über Anträge von Afghan*innen auf die Ausstellung eines Reisepasses für Ausländer entschieden. Die neue Mitteilung aus dem BMI sorgt hoffentlich für ein Umdenken in der Praxis der Behörden.
- Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Deutschland, Juli 2022: Verbalnote