Das Auswärtige Amt (AA) hat eine Stellungnahme zur Verfolgungsgefahr von Iraner*innen durch iranische Behörden im Falle einer Rückkehr in den Iran verfasst. Dies erfolgte im Rahmen eines Amtshilfeersuchens des Verwaltungsgerichts Oldenburg.
Laut dem Auswärtigen Amt ist es möglich, dass iranische Behörden über soziale Medien von sowohl Konversionen zum Christentum als auch von regimekritischen Äußerungen erfahren und somit zu einer Überwachung durch die Behörden führen kann. Das AA geht davon aus, dass exilpolitische Aktivitäten von Iraner*innen im Internet überwacht werden. Nach den Einschätzungen des AA sei es nicht möglich, pauschal zu erklären, welche Folgen dies für Personen bei einer Rückkehr in den Iran haben wird. Jedoch sind Iraner*innen, die sich im Ausland regimekritisch äußerten, bei einer Rückkehr in den Iran von Repressionen bedroht. Abhängig von der Bewertung durch die iranischen Behörden müssen Rückkehrende mit Befragungen, Vorladungen, Inhaftierungen und Verurteilungen rechnen. Insgesamt geht das AA von einer weiteren Verschlechterung der Lage in Form einer Zunahme von Repressionen gegen im Exil lebende Iraner*innen sowie vermehrter Festnahmen von Rückkehrer*innen aus.
Das Auswärtige Amt betont, dass es keine weiteren Erkenntnisse darüber hat, wie eine Konversion aus asyltaktischen Gründen und eine Distanzierung von den Äußerungen in den sozialen Medien bei einer Rückkehr von den iranischen Behörden bewertet werden. Somit kann es keine Aussage darüber treffen, ob der betroffenen Person bei einer Rückkehr Folter, Misshandlungen oder Bestrafungen drohen.
- Auswärtiges Amt, 29.11.2021: Amtshilfeersuchen in Asyl- und Rückführungsangelegenheiten im Falle iranischer Staatsangehörige