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Einreise aus der Ukraine

UkraineAufenthÜV – die aktuelle Lage

Die visumsfreie Einreise und Aufenthalt für 90 Tage für Geflüchtete aus der Ukraine endete am 04.03.2024. Dies regelt die UkraineAufenthÜV, welche mit Ablauf des 02.06.2024 außer Kraft tritt – eine Verlängerung ist angestrebt, die auch rückwirkend gelten sein soll. Das führt zu großer Unsicherheit, was die Situation neu einreisender Geflüchteter aus der Ukraine angeht. Denn: die Verordnung sah eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bei Einreise vor.

Bis zu einer Verlängerung der UkraineAufenthÜV gilt derzeit:

Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können weiterhin (und unabhängig von der UkraineAufenthÜV) visumfrei einreisen und sich für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der EU aufhalten. Das gleiche gilt für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genießen. Für Personen im Besitz einer ukrainischen ID-Karte Modell 2015 gilt: die ID-Karte im Modell 2015 ist bis zum 23.02.2025 als Passersatz anerkannt. Sie erlaubt ebenfalls eine visumsfreie Einreise unabhängig von der UkraineAufenthÜV.

Diese drei Personengruppen können also visumsfrei einreisen und sich für 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) in Deutschland aufhalten. Sie sollen auch weiterhin eine Fiktionsbescheinigung bis zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels bekommen.

Probleme aufgrund des Auslaufens der UkraineAufenthÜV ergeben sich momentan vor allem für Drittstaatler*innen ohne internationalen oder gleichwertigen Schutz und Ukrainer*innen ohne biometrischen Pass oder anerkannten Passersatz. Sie müssten eigentlich einen Antrag auf ein Visum bei einer zuständigen deutschen Botschaft stellen. Reisen sie ohne Visum ein, so dürften sie den § 24 AufenthG trotzdem erhalten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wie der aufenthaltsrechtliche Status bis zur Entscheidung geregelt wird, ist derzeit noch unklar. Wahrscheinlich wäre die Erteilung einer Duldung. Aufgrund der illegalen Einreise könnte es zu Strafverfahren oder Zurückweisungen an der Grenze kommen.

Eine Verlängerung der UkraineAufenthÜV ist geplant, wann sie erfolgt ist noch unklar.