Themen

Erlass: Passbeschaffung Eritrea

Endlich gibt es einen Erlass des Justizministeriums in BW zur Unzumutbarkeit der Passbeantragung und Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer von subsidiär schutzberechtigten Eritreer*innen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass ein eritreischer Staatsangehöriger mit subsidiärem Schutz Anspruch auf einen Reiseausweis für Ausländer hat, weil es ihm nicht zumutbar ist, eine „Reueerklärung“ zu unterzeichnen. Das BVerwG stellte klar, dass eine plausible Erklärung reicht, keine „Reuerklärung unterzeichnen zu wollen. Trotzdem haben Ausländerbehörden in Baden-Württemberg in der Vergangenheit Anträge auf Reiseausweise für Ausländer abgelehnt und Eritreer*innen auf die Passbeschaffung verwiesen.

Aus dem Erlass geht hervor:

1. Unzumutbarkeit einer „Reueerklärung“
Einer*einem subsidiär schutzberechtigten eritreischen Staatsangehörigen

  • im dienstfähigen Alter (18 bis 49 Jahre),
  • der*die illegal aus Eritrea ausgereist ist,
  • ohne den Nationaldienst vollständig erfüllt zu haben, 

ist die Abgabe einer Reueerklärung, in der man sich der nach eritreischem Recht strafbaren illegalen Ausreise selbst bezichtigen müsste, unzumutbar, wenn die Person nachvollziehbar erklärt, zu dieser Selbstbezichtigung nicht freiwillig bereit zu sein.

Dabei ist davon auszugehen, dass die eritreische Auslandsvertretung die Ausstellung eines Passes von der Abgabe einer Reueerklärung abhängig macht. Eritreer*innen müssen demnach keinen Nachweis von der eritreischen Auslandsvertretung über das Erfordernis der Unterzeichnung der Reueerklärung vorlegen.

2. Ermessensreduktion hinsichtlich Erteilung des Reiseausweises für Ausländer auf Null bei feststehender Unzumutbarkeit

Wird die Unzumutbarkeit der Unterzeichnung der Reuerklärung plausibel dargelegt, müssen Ausländerbehörden Eritreer*innen in der Regel einen Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthaltsV) ausstellen. Dafür hat die Diakonie Schleswig-Holstein einen Musterantrag entworfen. Diesen bitte nur nach vorheriger Beratung und mithilfe der Hinweise ausfüllen!

Sollte es weiterhin Probleme bei der Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer geben, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.

Wichtig: Für Einbürgerungsverfahren ist das Innenministerium in BW zuständig. Dieses fordert in Einbürgerungsverfahren von eritreischen Staatsangehörigen einen Nachweis, dass die eritreische Auslandsvertretung die Unterzeichnung einer Reueerklärung verlangt.