Im Zuge der GEAS-Umsetzung wurden zum 12. Juni 2026 weitere Staaten auf EU-Ebene als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Der Bundestag hat daraufhin die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese Staaten ausgeweitet. Zugleich wurden Übergangsregelungen beschlossen, durch die bestimmte Personen von dem Arbeitsverbot ausgenommen sind.
Da die Änderungen kurzfristig und in verschiedenen Gesetzespaketen beschlossen wurden, ist die Rechtslage nur schwer zu überblicken. Eine aktuelle Fachinformation des Paritätischen erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die betroffenen Herkunftsstaaten sowie die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang und zu den maßgeblichen Stichtagen.