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Kritik an geplanten Leistungskürzungen auf AsylbLG-Niveau für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Referentenentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 aus der Ukraine geflohene Schutzsuchende nur noch die menschenwürdewidrig niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Pro Asyl und weitere Organisationen lehnen dies mehrheitlich ab.

Bisher erhalten ukrainische Geflüchtete Bürgergeld oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Nun sollen Schutzsuchende, die nach dem Stichtag 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung (nach § 24 AufenthG) erhalten, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies bedeutet Leistungen, die noch einmal deutlich unterhalb des bereits sehr niedrig angesetzten menschenwürdigen Existenzminimums liegen, das durch Bürgergeldleistungen garantiert werden soll. Damit werden noch mehr Menschen, mit denen sich die Bundesregierung eigentlich solidarisiert, in Deutschland existentieller Not ausgesetzt.

Hinzu kommen weitere ausgrenzende und menschenunwürdige Folgen: In vielen Kommunen werden AsylbLG-Leistungen nur über die fehleranfälligen und freiheitseinschränkenden Bezahlkarten ausgezahlt und auch der Zugang zum Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Teilhabe an der Gesellschaft kann nun nicht mehr durch die Jobcenter unterstützt werden. Außerdem umfassen die Leistungen nur eine minimale Gesundheitsversorgung im Akutfall, die zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen völlig unzureichend ist. 

In einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung kritisiert unter anderem Pro Asyl den Gesetzentwurf in deutlichen Worten: Diese populistische Schlechterstellung von Teilen der ukrainischen Schutzsuchenden spare noch nicht einmal staatliche Gelder, sondern stürze die Betroffenen in ein Leben unterhalb des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums und schließe sie von gesellschaftlicher Teilhabe aus.