Seit über zwei Jahren gab es keine Möglichkeit mehr, dass afghanische Pässe in Deutschland neu ausgestellt wurden. Dies hat sich nun geändert. Das afghanische Kosulat in München kann neue afghanische Pässe ausstellen. Das Justizministerium gibt diese Informationen an den Flüchtlingsrat BW weiter:
- von afghanischen Vertretungen ausgestellte Dokumente sind anerkannt
- Passverlängerungen sind bei allen afghanischen Auslandsvertretungen möglich
- das Generalkonsulat in München erstellt neue Pässe, wenn vollständige Tazkiras oder E-Tazkiras vorliegen, die vom Außenministerium in Kabul registriert und überprüft wurden und die im elektronischen System überprüft werden können
- sollte eine Passausstellung im Einzelfall nicht möglich sein, stellt das Konsulat in München Negativbescheinigungen aus
Somit geht das Justizministerium davon aus, dass die Passbeschaffung wieder möglich und zumutbar ist. Es werden nur noch in begründeten Einzelfällen Reiseausweise für Ausländer ausgestellt (§ 5 Abs. 1 AufenthV). Das bedeutet insbesondere für Personen, die bereits in der Vergangenheit einen Reiseausweis für Ausländer erhalten haben, dass dieser wahrscheinlich nicht verlängert wird. Alle Afghan*innen sollten zur Passbeschaffung beim Konsulat in München vorsprechen, ist ihnen das nicht möglich oder zumutbar, müssen sie es gut begründen, um einen Reiseausweis für Ausländer erhalten zu können.