Das Asylbewerberleistungsgesetz schließt geflüchtete Menschen mit Behinderung von vielen Leistungen aus. Dabei zählen Personen mit einer Behinderung zur Gruppe von besonders schutzbedürftigen Menschen.
In dem Positionspapier des bundesweiten Netzwerkes Flucht, Migration und Behinderung wird auf die medizinische Rehabilitation, Pflege, soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung, Teilhabe an Arbeitsleben sowie auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises eingegangen.
Folgende Forderungen werden in dem Papier aufgestellt:
- Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Asylantragssteller*innen und muss
daher abgeschafft werden. - Allen Asylsuchenden muss der Zugang zu Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung offenstehen.
§ 100 Abs. 2 SGB IX muss ersatzlos gestrichen werden. Der Anspruch auf
Leistungen der Eingliederungshilfe ist unabhängig vom Aufenthaltstitel und von der
voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts einzuräumen.