Die EU-Innenminister:innen haben sich heute in Brüssel laut Medienberichten sowohl auf einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus für aus Seenot gerettete Menschen, als auch auf grundlegende Positionen zur Screeningverordnung und der Eurodac-Verordnung, der Datenbank zur Identifikation von Schutzsuchenden, geeinigt. Beide Rechtsakte sind Teil des umstrittenen Migrations- und Asylpakets, den die Europäische Kommission im September 2020 vorgestellt hat. Wie der französische Innenminister Gérald Darmanin bei Twitter verkündet, wurde zudem eine Einigung über die Schengen-Reform gefunden. Diese sieht verschärfte Grenzmaßnahmen vor, wenn es zu einer „Instrumentalisierung“ von Migration kommt.
PRO ASYL begrüßt zwar jeden Schritt, der es Schutzsuchenden ermöglicht, aus den schlechten Lebensbedingungen in Ersteinreiseländern wie Griechenland in andere Mitgliedstaaten zu kommen. Doch gleichzeitig macht dieser mühsam errungene Solidaritätsmechanismus, der auf freiwilliger Basis entweder Aufnahme oder finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten vorsieht, die doppelten Standards bei der Aufnahme unterschiedlicher Schutzbedürftiger besonders deutlich.
„Während die EU bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge gezeigt hat was möglich ist wenn der politische Wille da ist, macht die Einigung beim heutigen Rat der Innenminister:innen einmal mehr deutlich: von einer Gleichbehandlung aller Schutzsuchenden ist die EU weit entfernt. Anstatt allen die Möglichkeit einzuräumen, in dem Land ihrer Wahl Schutz zu suchen, muss für Geflüchtete, die nicht aus der Ukraine kommen, bereits eine mögliche Verteilung auf andere Mitgliedstaaten als die Ersteinreiseländer hart erkämpft werden. Eine Abschaffung des Dublin-Systems, um schutzsuchende Menschen zu ihren Communities reisen zu lassen und Mitgliedstaaten mit Außengrenzen zu entlasten? Fehlanzeige“, kommentiert Wiebke Judith, Leiterin des Teams Recht & Advocacy bei PRO ASYL.
Dass sich die Innenminister:innen gleichzeitig auf eine grundlegende Position zur vorgeschlagenen Screening-Verordnung geeinigt haben, könnte die Situation von Schutzsuchenden an den Außengrenzen zukünftig weiter verschärfen. Denn über die im Vorschlag enthaltene Fiktion der Nicht-Einreise könnte Haft zur Standardmaßnahme für Schutzsuchenden werden. Rechtsstaatliche Asylverfahren sind unter solchen Bedingungen an den Außengrenzen nicht möglich, wie PRO ASYL mehrfach angemahnt hat, seit die Reformvorschläge der Kommission für das Gemeinsame Europäische Asylsystem auf dem Tisch liegen.
Doch damit nicht genug. Die Innenminister:innen haben sich auch auf eine Reform des Schengener Grenzkodex geeinigt, durch die bei vermeintlicher Instrumentalisierung von fliehenden Menschen die Grenzsicherung verschärft werden soll und der Zugang zu Asyl an den Grenzen erschwert wird. „Der heutige Beschluss für eine Reform des Schengener Grenzkodex ist eine Steilvorlage für Mitgliedstaaten, die ihre illegalen Pushbacks europäisch legitimieren wollen. Anstatt diese menschenrechtswidrigen und oft brutalen Zurückweisungen auf den Tisch zu bringen, werden Mitgliedstaaten wie Polen, die weiterhin an der Grenze zu Belarus hart gegen Schutzsuchende vorgehen, in ihrer flüchtlingsfeindlichen Politik durch den heutigen Beschluss sogar unterstützt“, sagt Judith.
Auch wenn das Europäische Parlament bei den Verordnungen noch mitsprechen wird, so sind diese Vorstöße der EU-Innenminister*innen ein fatales Zeichen für den Schutz von Menschenrechten an Europas Außengrenzen. PRO ASYL fordert das Europäische Parlament dazu auf, sich solchen Verschärfungen zu widersetzen und die Entwürfe in dieser Form abzulehnen.
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