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Pro Asyl: Junge Geflüchtete obdachlos durch Ausschluss von Sozialleistungen

Eine junge Frau wird im Februar 2025 aus ihrer Flüchtlingsunterkunft geworfen, sämtliche Sozialleistungen werden gestrichen. Doch ein Sozialgericht kassiert das wieder ein. Weitere Eilbeschlüsse von Gerichten machen deutlich: Die von der Ampelregierung eingeführte Leistungsstreichung ist ein Verstoß gegen Grundgesetz und Europarecht.

PRO ASYL bezieht Stellung zum Fall einer jungen Geflüchteten, die durch den Entzug ihrer Sozialleistungen obdachlos wurde. Durch das „Sicherheitspaket“, das im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, kommt es immer wieder zu solchen Leistungsausschlüssen nach bei Dublin-Fällen (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG). Mehrere Gerichte [hier anderen Artikel verlinken] sind indes der Auffassung, dass dies nicht mit dem grund- und europarechtlichen Schutz der Menschenwürde vereinbar ist.