Das Sozialgericht Karlsruhe hat einer SGB-II-Bezieherin einen monatlichen Anspruch über 34,40 € für Atemschutzmasken zugebilligt. Viele andere Sozialgerichte lehnen allerdings einen Mehrbedarf ab. Richter*innen scheint das Verständnis zu fehlen, ohne Rücklagen pandemiebedingte Mehrkosten, wie Masken, wegfallende Versorgung durch Tafeln und Schulessen, gestiegenen Stromkosten etc. tragen zu müssen.
Übrigens tritt das SG Karlsruhe auch unter den Sozialgerichten hervor weil es die Krisenpolitik der Bundesrepublik erheblich kritisiert. Es sei beispielsweise „nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,-€ den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte.“
- SG Karlsruhe, 24.03.2021 – S 12 AS 711/21 ER