Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 2. Juni 2024 verlängert. Somit sind nun bis zum 4.3.2024 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
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