Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 4. März 2024 verlängert. Die zuletzt gültige Fassung gilt noch bis zum 31. Mai 2023. Somit sind nun bis zum 4.3.2024 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
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