Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (1 K 6/24 A) festgestellt, dass Frauen „von der sie umgebenen Gesellschaft im Jemen insgesamt als bestimmte soziale Gruppe“ angesehen werden. „Alleinstehende Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige werden im Jemen […] wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen verfolgt“. Sie sind systematisch und bewusst einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt und aus der Zivilgesellschaft ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für sie kein menschenwürdiges Alltagsleben möglich ist. Nach dieser Einstufung steht alleinstehenden Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige aus dem Jemen Schutz (Flüchtlingseigenschaft) zu.
- HRRF-Newsletter, Januar 2026: Verfassungswidrige Ungleichbehandlung
Hintergrundinformationen:
- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Oktober 2025: VG Berlin, Urteil vom 9.10.2025 Aktenzeichen 1 K 6/24 A
- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Januar 2024: EuGH, Urteil vom 16.1.2024 Aktenzeichen C-621/21