VG Freiburg: Keine Dublin-Überstellung nach Kroatien

Systemische Mängel in Kroation vermutet

Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat am 26.07.2022 (A 1 K 1805/22) einem Eilantrag in einem Dublin-Verfahren stattgegeben. „Es ist ernsthaft zu befürchten, dass (auch) Antragsteller, die von Deutschland aus im Rahmen des Dublin-Systems nach Kroatien überstellt werden, von dort aus ohne Durchführung eines Asylverfahrens nach Bosnien-Herzegowina bzw. nach Serbien abgeschoben werden (Anschluss an VG Braunschweig, Urteil vom 24.05.2022 – 2 A 26/22 – [asyl.net: M30527]).“