Überteuerte Gebühren für prekäre Wohnsituationen in Unterkünften für Geflüchtete sind kein Einzelfall.
Mehrere geflüchtete Menschen hatten mithilfe des Vereins Zuflucht Müllheim e.V. eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingereicht, um gegen die hohen Gebühren ihrer Unterkunft vorzugehen. Daraufhin korrigierte die Stadtverwaltung die Gebühren selbstständig um 1 Mio. Euro und ab 2025 noch einmal um 0,5 Mio. Euro.
Anschließend wurden die Normenkontrollanträge der Geflüchteten zurückgewiesen – doch der VGH bestätigt damit „die Rechtmäßigkeit der nachträglich überarbeiteten Gebührenregelungen“. Zwar wurde kein Präzedenzfall geschaffen, die zuviel bezahlten Gebühren wurden den klageführenden Personen allerdings zurückerstattet und die allgemeinen Gebühren für alle Bewohner*innen ab 2026 nach unten korrigiert.
- Zuflucht Müllheim e.V., März 2026: Ab 2025 zahlen Flüchtlinge in Müllheim jährlich 0,5 Mio. Euro weniger für ihre Unterbringung – trotz Zurückweisung der Normenkontrollklagen