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Zum Internationalen Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti*zze und Rom*nja

2. August 2023 - Porajmos

Erst am 17. August 1982 wurde die systematische Ermordung von Sinti*zze und Rom*nja im sogenannten Dritten Reich durch den damaligen Kanzler Helmut Schmidt als Völkermord anerkannt. 37 Jahre brauchte die deutsche Regierung also, um Verantwortung für die Verfolgung, Diffamierung und Ermordung von 500.000 Sinti*zze und Rom*nja zu übernehmen. Allein in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurden 4.000 Sinti*zze und Rom*nja im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau umgebracht: Der heutige Internationale Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti*zze und Rom*nja soll uns daran und an all die rassistischen Verbrechen an den Sinti*zze und Rom*nja während der NS-Zeit erinnern. Ein Gedenktag, der erkämpft wurde von einer aktiven und unermüdlichen Bürgerrechtsbewegung der Sinti*zze und Rom*nja – einer Bürgerrechtsbewegung, ohne die weder ein deutsches Bekenntnis zum Porajmos noch die Einrichtung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma überhaupt denkbar gewesen wären.

Rassistische Bilder und Stereotype, die vom NS-Regime genutzt wurden, um den Völkermord zu initiieren, sind bis heute in unseren Köpfen – und wirken fort: in politischen Entscheidungen, in behördlichen Routinen, in sozialarbeiterischem Handeln oder in alltäglichen Interaktionen. Und das hat Folgen: 143 gegen Sinti*zze und Rom*nja gerichtete Straftaten wurden im Jahr 2022 vom Bund erfasst (darunter Körperverletzungen, Brandstiftung und Volksverhetzung). Und das ist nur die Spitze des Eisberges, denn die Dunkelziffer wird von Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja weit höher geschätzt.

Die andauernde rassistische Diskriminierung zeigt sich auch im Asylbereich. So gelangt die Unabhängige Kommission Antiziganismus in ihrem ausführlichen Bericht für die Bundesregierung 2021 zu dem Fazit, dass Antiziganismus eine Konstante in der Asylpolitik in den letzten 30 Jahren darstellt. Dies zeigt sich beispielsweise in der fehlenden Beachtung von Diskriminierungserfahrungen von Rom*nja im Asylverfahren, in der Einordnung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und Kosovo als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ oder in der aktuellen Debatte um die Ausweitung dieses Konzepts auf Moldau. Diese aktuellen Beispiele zeigen, dass die Verfolgung und der Rassismus, der Rom*nja entgegenschlägt, nicht ernst genommen werden. 

Wir wollen den Tag als Anlass nehmen, um an den Genozid an Sinti*zze und Rom*nja zu erinnern und auf die rassistischen Kontinuitäten seit dem NS-Regime hinzuweisen, die sich unter anderem in rechtlichen und tatsächlichen Barrieren beim Zugang zum Recht insbesondere im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Kontext zeigen und geflüchtete Rom*nja von einer gleichberechtigten Teilhabe ausgrenzen.