Die SPD hatte Ende Januar im Landtag gefordert, Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit auszusetzen, indem vorhandene Ermessensspielräume genutzt werden. Insbesondere bezog sich dieser Vorschlag auf Geflüchtete, die die Kriterien der Beschäftigungsduldung (vor allem die lange Vorduldungszeit) noch nicht erfüllen. Ein entsprechender Antrag scheiterte am 29. Januar jedoch an den Gegenstimmen von Grünen, CDU und AfD. Anfang Februar wurde bekannt, dass Grüne und CDU beabsichtigen, die Härtefallkommission zur Anlaufstelle für Unternehmen zu erklären, deren Mitarbeiter*innen von Abschiebung bedroht sind, damit diese ggf. die zwölf Monate Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung überbrücken können. Der Flüchtlingsrat BW merkt hierzu an, dass es bereits jetzt möglich ist, für Mitarbeiter*innen in Unternehmen Härtefallanträge zu stellen, es handelt sich hierbei also um keine echte Neuerung.
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