Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen man einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie z.B. eine Niederlassungserlaubnis erhalten kann. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium der Justiz und für Migration, die Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“ entsprechend der aktuellen Rechtslage aktualisiert.
Flüchtlingsrat BW, 2024: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete