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Arbeitsdefinition von Rassismus veröffentlicht

Ein Expert*innenrat der Bundesregierung hat für die Verwaltung eine Arbeitsdefinition von Rassismus veröffentlicht. Die Definition ist 13 Sätze lang. Sie ist nicht verbindlich, soll aber dabei helfen, Rassismus in all seinen Erscheinungsformen zu erkennen und anzuerkennen. Der Expert*innenrat wurde vor 1,5 Jahren von der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan (SPD), einberufen.

Nach der Arbeitsdefinition basiert Rassismus auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion. Bestimmte Merkmale würden diesen Gruppen zugeschrieben, die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisierten. Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden demnach herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet. Die Arbeitsdefinition enthält auch Definitionen zu individuellem, strukturellem und institutionellem Rassismus.