Neugeborenes Kind: Familienasylantrag oder eine familiäre Aufenthaltserlaubnis?

Geflüchtete Eltern mit einem neugeborenen Kind sind sich oft unsicher, welchen Aufenthaltsstatus das Kind bekommen kann. Kommt eine familiäre Aufenthaltserlaubnis in Frage oder soll ein Asylantrag gestellt werden, sind die häufigsten Fragen, mit denen sich Familien beschäftigen. Je nach Aufenthaltsstatus der Eltern variieren die Optionen für den*die neue*n Erdenbürger*in.

In diesem Artikel geht es um die in der Praxis häufigste Konstellation, in der beide Eltern eine Aufenthaltserlaubnis haben und mindestens eine davon auf einem asylrechtlichen Schutzstatus beruht.

Der Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2021 der perspektive des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Diese erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie die perspektive immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.