Nach einer Meldung des Bundesinnenministeriums werden bis auf Weiteres keine Dublin-Überstellungen nach Italien vollzogen werden, um die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen. Dies bedeutet vor allem für Personen, deren Überstellungsfrist nach der Dublin III Verordnung im März enden würde, dass ihre Asylanträge im nationalen Verfahren bearbeitet werden müssen. Wir raten allen Betroffenen sich an Beratungsstellen zu wenden, wenn sie weitere Bescheide vom BAMF erhalten.
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