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Bundesweite Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

Aktionstage vom 20. bis 26. Mai 2023

Am 26. Mai 1993 wurde im Deutschen Bundestag das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als Sondergesetz beschlossen. Leistungssenkungen, Sachleistungsversorgung, Einschränkung einer medizinischen Versorgung, gemeinnützige Arbeit für 80 Cent/h und ein Katalog mit Sanktionen wurden eingeführt. Geflüchtete erhielten Essenspakete zunächst 12, 24 dann 48 Monate. Daneben existierte ein dauerhaftes, dann wieder ein zeitlich begrenztes Arbeitsverbot. Hunderttausende Betroffene mussten unter beengten und prekären Lebensbedingungen in den letzten 30 Jahren in Sammellagern leben. Sie wurden immer wieder zum Spielball politischer Kampagnen und Ziel rassistischer Anschläge. Bis heute existiert das ausgrenzende Gesetz weiter.

In den letzten 30 Jahren kam es auf Bundes- und Länderebene zu politischen Protesten, Hungerstreiks, Boykottaktionen, Sitzstreiks und Protestmärschen von Betroffenen. Aktuell haben rund 140 Organisationen einen Appell für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz, der von BAfF, Berliner Flüchtlingsrat, Diakonie Deutschland und PRO ASYL erarbeitet wurde, unterschrieben. Der Appell kann nach wie vor von Gruppen unterschrieben werden. Auf der Seite der Kampagne kann ein Offener Brief von Einzelpersonen unterschrieben werden, der direkt an die Verantwortlichen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) weitergeleitet wird. Um der Forderung für die Abschaffung des Gesetzes stärkeres Gewicht zu verleihen, werden vor und während der Aktionswoche (20. bis zum 26. Mai 2023) in zahlreichen Städten Veranstaltungen, Aktionen und Demonstrationen stattfinden. Dazu gab es bereits Verabredungen bei zwei bundesweiten Online-Treffen.

Die Kampagne stellt fest „30 Jahre sind genug!“. Wir fordern die Verantwortlichen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesregierung auf, jetzt die notwendigen Schritte für eine Abschaffung des Gesetzes einzuleiten, auch wenn noch eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgerichts aussteht. Das Gesetz abzuschaffen ist eine politische Entscheidung.