Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Luise Amtsberg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Bundesministerium des Innern bestätigt, dass die Einleitung eines Widerrufsverfahrens vor rechtskräftigem Abschluss keinen Einfluss auf die Visumserteilung zum Familiennachzug haben darf. Denn vor rechtskräftigem Abschluss des Widerrufverfahrens sind die Betroffenen weiterhin Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis. Das Vorgehen der Botschaften, Anträge zum Familiennachzug bei laufenden Widerrufsverfahren liegen zu lassen, ist somit nicht zulässig. Im Einzelfall sollte deshalb ein rechtliches Vorgehen gegen eine solche Praxis geprüft werden.
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