Wie unabhängig kann eine staatliche Asylverfahrensberatung sein?

Das BAMF verdrängt Wohlfahrtsverbände aus Beratungen in Erstaufnahmeeinrichtungen

Mit dem Migrationspaket wurde im Sommer 2019 die „freiwillige, unabhängige, staatliche Asylverfahrensberatung“ durch das BAMF eingeführt (§ 12a AsylG). Somit soll die Behörde und die Personen, die gleichzeitig über die Asylanträge neueintreffender Geflüchteter entscheiden, die Asylsuchenden neutral beraten. In zwei Stufen sollen zuerst allgemeine Verfahrenshinweise erfolgen (das ist an 21 von 48 Standorten des BAMF der Fall) und dann die fragwürdige „unabhängige“ individuelle Asylverfahrensberatung (zurzeit nur in BW (!): Karlsruhe, Ellwangen, Sigmaringen).In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKE geht nun u.a. hervor, dass die Beratungen nur asylrechtliche Aspekte abdecken – und nicht wie die der Wohlfahrtsverbände ganzheitlich beraten. Außerdem soll es keine weitere EU-Fördermittel für die unabhängige Beratung der Wohlfahrtsverbände angesichts des staatlichen Angebots geben. Das sind überaus schlechte Neuigkeiten, gerade eben weil die tatsächliche unabhängige Beratung der Wohlfahrtsverbände eine unerlässliche Hilfestütze für neuankommende Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen bedeutet, in denen sie ja bis zu 18 Monaten verpflichtet sind zu wohnen.