Auswirkungen von Covid 19 auf Asylverfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bekannt gegeben, dass zur Vermeidung von Kontakten ab sofort Asylanträge nur noch schriftlich entgegengenommen werden. Das Verfahren läuft laut BAMF so ab, dass zunächst eine Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen muss. Im Anschluss daran wird ein sog. „Formularantrag“ ausgefüllt, der an das Bundesamt übermittelt wird. Nach Eingang dieses Formularantrags stellt das Bundesamt Aufenthaltsgestattungen aus und übermittelt diese gemeinsam mit den schriftlichen Belehrungen zum Asylverfahren an die Antragstellenden. Anhörungen im Asylverfahren bzw. persönliche Gespräche im Widerrufsverfahren sind zunächst ebenfalls ausgesetzt. Außerdem hat sich das BAMF dahingehend geäußert, dass alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt werden sollen. Nach Aussage des BAMF sollen die Fristen jedoch nur unterbrochen werden und nicht ablaufen.

Wichtiger Hinweis: Wir sammeln derzeit Informationen über das praktische Vorgehen des BAMF und anderer Stellen in Bezug auf das Corona-Virus. Fragestellungen, die uns interessieren, sind z.B.: Wie sind die Erfahrungen der Geflüchteten mit den schriftlichen Asylantragstellungen? Werden BAMF-Ablehnungsbescheide versandt? Verschicken Gerichte Ladungen bzw. Urteile? Über die Mitteilung Ihrer Erfahrungen unter info@fluechtlingsrat-bw.de freuen wir uns sehr.