Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wurden bereits über zwei Millionen Menschen aus der Ukraine vertrieben. Neben Ukrainer*innen gehören hierzu auch Menschen aus anderen Ländern, die in der Ukraine Schutz fanden, studiert oder gearbeitet haben. In einem historischen Beschluss wurde zum ersten Mal am 03. März 2022 durch den Rat der EU der sogenannte „vorübergehende Schutz“ für aus der Ukraine fliehende Menschen beschlossen.
Was es mit diesem Schutz auf sich hat, wer voraussichtlich umfasst sein wird und welche Rechte und Ansprüche sich aus dem Status ergeben und welche anderen rechtlichen Fragen sich aktuell stellen, das wird bei dieser Infoveranstaltung von PRO ASYL erklärt und diskutiert.
Zielgruppe: Ehrenamtliche und Hauptamtliche, die in der Beratung tätig sind
Sprache: Deutsch
Referent*innen: Wiebke Judith und Peter von Auer von PRO ASYL, Claudius Voigt von der GGUA, Projekt Q
Bitte beachten: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.
ZUGANGSDATEN:
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https://us02web.zoom.us/j/87951661568?pwd=bVdzRU9DNWJuYWR2YmErL3VpQnp4UT09
Meeting-ID: 879 5166 1568
Kenncode: 631860
Die Veranstaltung wird parallel live auf YouTube und Facebook gestreamt.