In ihrer Pressemitteilung vom 16.03.2022 kündigte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Einmalzahlung an Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, an. Diese erfolgt zum 01.07.2022 in der Höhe von 100 Euro. Diese dienen dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben.
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