Gültikeit des Schwerbehindertenausweises nicht mehr an Laufzeit von Duldung geknüpft

Das BMAS hat in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ab sofort bei Geduldeten die Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises nicht mehr an die Laufzeit des Duldungspapiers geknüpft werden muss. Bislang musste mit Ablauf einer Duldung, welche in der Regel nur einen sehr kurzen Gültigkeitszeitraum hat, auch der Schwerbehindertenausweis verlängert werden. Dies führte in der Praxis dazu, dass während der Verlängerung Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Menschen mit Aufenthaltsgestattung sind von dieser Änderung nicht betroffen. Hier muss mit Ablaufen der Aufenthaltsgestattung auch der Schwerbehindertenausweis verlängert werden.