Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg und refugio stuttgart e.v. erwarten deshalb eine durch das Land geförderte Übergangsregelung zur Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten Psychotherapie bis zu einer Entscheidung über Sprachmittlung als Kassenleistung.
In der Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie Psychotherapien auf Englisch durchführen. 53 Prozent setzen Sprachmittler*innen ein. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit kann nur ein Drittel dabei ausschließlich auf Sprachmittler*innen zurückgreifen, die explizit für den Einsatz in der Psychotherapie geschult sind. Dies ist bedenklich, da der Erfolg der Therapie eng mit der Sprachmittlung verbunden ist und weil ungeschulte Sprachmittler*innen einem hohen Risiko an Sekundärtraumatisierung ausgesetzt sind. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. setzen sich dafür ein, dass diesbezüglich zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine Zertifizierung für den Einsatz in der Psychotherapie beinhalten.
Die Übernahme der Kosten für die Sprachmittlung ist häufig nicht geklärt bzw. sehr aufwändig zu klären. Dies gilt insbesondere für von den Krankenkassen finanzierte Therapien. Die Kosten für Sprachmittlung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, und es gibt keine alternative einheitliche Lösung für die Finanzierung des Sprachmittler-Einsatzes. Dies führt dazu, dass Sprachmittler*innen zum Teil nicht bezahlt werden oder dass Psychotherapeut*innen diese Kosten selbst übernehmen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert bereits länger, dass die Kosten für die Sprachmittlung in der Psychotherapie durch die Kassen übernommen werden sollten. Im April 2019 haben sich die Integrationsminister der Bundesländer darauf verständigt, dass sie die Aufnahme von Sprachmittler-Leistungen in den Leistungskatalog nach SGB V befürworten. Eine Finanzierung soll über Steuermittel des Bundes erfolgen. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. unterstützen diesen Vorschlag, eine bundesweite Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Die Organisationen fordern die Landesregierung daher auf, eine Übergangsregelung zu finden und entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen.