Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan

Angesichts des Abzugs internationaler Streitkräfte in Afghanistan und der sich seither zuspitzenden Lage im Land werden voraussichtlich zunehmend afghanische Ortskräfte in Niedersachsen und anderen Bundesländern aufgenommen. Diese Information könnte Familienangehörige von bereits in Deutschland lebenden jungen Geflüchteten betreffen. Die Aufnahme läuft über ein Visumsverfahren, ein Asylantrag ist nicht notwendig und schadet sogar!

Zum Hintergrund
Nach dem Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan wird dort eine besonders angespannte Sicherheitslage erwartet. Afghanische Ortskräfte, die die Bundeswehr und deutsche Polizeimissionen vor Ort seit Jahren unterstützt haben, werden dabei besonders im Fadenkreuz der radikalislamischen Taliban stehen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich deshalb im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2021 in Rust (Baden-Württemberg) mit Nachdruck für eine deutlichere Unterstützung afghanischer Ortskräfte und ihrer Familien eingesetzt. Diesem Vorschlag ist die IMK gefolgt und hat beschlossen, die Aufnahme von Ortskräften und deren Familienangehörigen deutlich zu erleichtern. Dies ermöglicht – nun neben weiteren Erleichterungen – die Aufnahme von weiteren Ortskräften und deren Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland.

Ortskräfte, die eine Gefährdungsanzeige stellen und ein Visum beantragen wollen, können dies über folgende IOM – Kontakte tun:

iomkabulgeapmb(at)iom.int
iommazargeapmb(at)iom.int
Telefonnummer IOM +93 701 104 001

Die Gefährdungsanzeige beinhaltet idealerweise auch gleich im Anhang Arbeitsverträge, Personalpapiere sowie eine Übersicht der miteinreisenden Familienangehörigen. Die Gefährdungsanzeige wird an den zuständigen Ressortbeauftragen der Ministerien weitergeleitet. Eine inhaltliche Vor-Prüfung durch IOM erfolgt nicht.

Die jeweiligen Ressorts haben für die Bearbeitung etwaiger Gefährdungsanzeigen ihrer Ortskräfte einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen die jeweiligen Ressortbeauftragten die vorgetragene individuelle Gefährdung beurteilten. Dabei erfolge eine Einstufung in eine von drei Gefährdungskategorien durch die Ressortbeauftragten in eigener Verantwortung. Eine Einstufung in die Kategorien 1 oder 2 ermögliche eine Aufnahme in Deutschland, wenn gegen die betreffende Person keine Sicherheitsbedenken existierten. Nach Rückmeldung des Ressortbeauftragen vermittelt IOM einen Video-Call zwischen Ressortbeauftragtem und Ortskraft. Dies soll in dem IOM-Büro in Kabul stattfinden.

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Deutsch

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Dari

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Pashtu