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Enttäuschung nach dem Koalitionsvertrag

Flüchtlingsrat kritisiert Fokus auf Abschiebungen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich enttäuscht vom neuen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Statt den Kurs hin zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik im Bundesland einzuschlagen, ist im migrationspolitischen Kapitel vor allem von Abschiebungen zu lesen.

Migration „ordnen, steuern und begrenzen“, heißt es direkt in der Einleitung des Kapitels 7 „Justiz und Migration“ des neuen Koalitionsvertrags für Baden-Württemberg. Das gibt den Ton an für eine Migrationspolitik, die den Fokus neben der Fachkräfteeinwanderung vor allem auf Abschreckung, Abschottung und Abschiebung richten soll.

So bekennt sich die neue Landesregierung z.B. zur Notwendigkeit der aktuellen Kontrollen an den deutschen Grenzen, möchte nur noch Asylsuchende mit Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilen und außerdem die „Rückkehrberatung“ intensivieren. Darüber hinaus soll es zusätzliche Mittel geben für den Sonderstab mit dem rassistischen Titel „gefährliche Ausländer“, die Abschiebungshaft in Pforzheim soll weiter ausgebaut und eine zusätzliche Abschiebungshaft am Stuttgarter Flughafen eingerichtet werden. „Es ist schockierend, welche Hebel die neue Landesregierung in Bewegung setzen möchte, um Menschen aus Baden-Württemberg zu entfernen. Abschiebungshaft ist bereits jetzt häufig rechtswidrig, extrem teuer und es bleibt einfach grundfalsch, Menschen einzusperren, nur weil sie durch migrationsrechtliche Raster fallen“, kommentiert Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.

Nur wenige positive Maßnahmen haben es in dieses Kapitel des Koalitionsvertrags geschafft: Kleine Trostpflaster sind die Versprechen, endlich 20 bis 35 Familienangehörige zu den im Rahmen des Sonderkontingents in Baden-Württemberg aufgenommenen Jesid*innen nachziehen zu lassen, ein gemeinsames Gewaltschutzkonzept für Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu erarbeiten, den „Runden Tisch Abschiebungshaft“ fortzuführen sowie Versicherungsbeiträge im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung zu übernehmen.

Doch nicht nur mit Blick auf die angekündigten Maßnahmen lässt der Koalitionsvertrag aus der Perspektive des Flüchtlingsrats zu wünschen übrig. Zum Teil schürt er außerdem faktenferne Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen und bedient sich dabei einer Sprache, die die Spuren der sich zunehmend brutalisierenden öffentlichen Debatte über Flucht und Migration der letzten Monate aufweist. So folgt beispielsweise dem grundsätzlich wünschenswerten Bekenntnis zum Grundrecht auf Asyl und den Menschenrechten die Ansage: „Wir unterscheiden klar zwischen Asyl und Zuwanderung. Die Zuwanderung von Fachkräften […] fördern wir, während wir die Migration in die Sozialsysteme verhindern […].“ „Es traurig, dass die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag das Narrativ schürt, geflüchtete Menschen würden in die Sozialsysteme einwandern und damit üble Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen verbreitet – und das in einem Kontext, in dem es wichtiger denn je wäre, sich für eine offene, gleichberechtigte, rassismuskritische Gesellschaft einzusetzen“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.