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Zusammenführung jesidischer Familien – jetzt!

Petitionsübergabe an die baden-württembergische Landesregierung zum Weltfrauentag

Über 5.000 Unterzeichner*innen fordern das baden-württembergische Justiz- und das Staatsministerium dazu auf, 18 jesidischen Frauen den Nachzug ihrer Ehegatten zu ermöglichen. Am 8. und 10. März übergibt der Flüchtlingsrat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche Freiburg, Fairburg e.V., dem Ezidische Kultur e.V. Freiburg und der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte eine entsprechende Petition an die Landesministerien.

„Wenn mein Mann bei uns wohnen würde, wäre es natürlich viel besser für mich und meine Kinder. Wir werden unsere verlorenen Menschen nie vergessen, aber es wäre besser zu ertragen, wenn ich nicht alleine wäre. Es wäre auch einfacher für die Kinder, wenn der Vater bei ihnen sein könnte“, erzählt Munifa J. Sie ist eine der Frauen, die den Völkermord an den Jesid*innen im nordirakischen Sindschar überlebt hat und im Rahmen des baden-württembergischen Landesaufnahmeprogramms im Jahr 2015 nach Deutschland kam. Nachdem die Terrormiliz des selbst ernannten „Islamischen Staates“ 2014 tausende jesidische Frauen und Kinder verschleppt und Männer systematisch ermordet hatte, beschloss die baden-württembergische Landesregierung 1.000 Frauen und Kinder aufzunehmen. Hier sollten sie psychotherapeutische Unterstützung erhalten, um die Gräueltaten und traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können.

Das damalige Landesaufnahmeprogramm wurde in erster Linie für alleinstehende Frauen und ihre minderjährigen Kinder konzipiert. Es wurden jedoch auch einige verheiratete Frauen Teil des Sonderkontingentes. Sie gingen damals fest davon aus, dass ihre Ehemänner zeitnah nachkommen könnten. Heute leben noch mindestens 18 dieser Frauen mit ihren Kindern in Baden-Württemberg. Seit Jahren bemühen sie sich gemeinsam mit vielen Organisationen und Unterstützer*innen darum, ihre Familien zu vereinen“, berichtet Elias Darwish vom Ezdisiche Kultur e.V. Freiburg. Die Trennung von ihren Ehemännern erschwert den Frauen die Verarbeitung ihrer Gewalterfahrungen und ihr Ankommen in Deutschland. „Ich bin hier wie gelähmt und meinem Mann geht es ähnlich. Er kann vor lauter Sehnsucht nach uns auch nichts machen“, erzählt Zainap M. „Um Schrecken und die Traumatisierung zu überwinden brauchen sich die Familienmitglieder gegenseitig, besonders dann, wenn in der Familie eine Behinderung vorliegt. Erst mit einer Familienzusammenführung kann den Betroffenen ein Neuanfang gelingen“, merkt Maria Stehle Vorstandsmitglied bei Fairburg e.V. an.

Eine Rückkehr in den Nordirak kommt für die Familien aufgrund der prekären und perspektivlosen Lage vor Ort nicht in Frage. Die einzige humane Option, die Familien zu vereinen, besteht daher in einem Nachzug der Ehemänner zu ihren Frauen und Kindern. Die Hürden hierfür sind jedoch hoch. „Daher fordern wir die Landesregierung Baden-Württemberg dazu auf, eine humanitäre Lösung zu finden und die Familien in Deutschland wieder zu vereinen. Der Nachzug der Ehemänner ist rechtlich umsetzbar, wenn ein entsprechender politischer Wille vorhanden ist“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Forderung nach der Zusammenführung der Familien kann sogar ohne Gesetzesänderungen und ohne Zutun der Bundesregierung erfüllt werden. Die Landesregierung plant derzeit das im Koalitionsvertrag angekündigte zweite Landesaufnahmeprogramm für schutzbedürftige Personen aus dem Nordirak. Bei diesem neuen Aufnahmekontingent sollten die Familienangehörigen bereits in Deutschland lebender Personen mitgedacht werden. Es steht dem Land frei, auch ganze Familien aufzunehmen. „Es ist an der Zeit, Humanität, Menschenwürde, Menschenrechte, die UN-Behindertenrechtskonvention, nicht nur zu proklamieren, sondern auch zu leben“, betont Christina Schmieg, ehrenamtliche Engagierte beim ABC Freiburg.