Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass es zwar keine Belege dafür gibt, dass die in Gambia nach wie vor geltenden Strafvorschriften bezüglich Homosexualität unter der neuen Regierung angewandt werden, dass es aber sehr wohl eine Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure gibt, vor der der Staat keinen Schutz bietet. EGMR, Urteil vom 17.11.2020 – 889/19 and 43987/16 (B. and C. v. Switzerland) |
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