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EuGH: Alle Frauen in Afghanistan verfolgt

Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 (C‑608/22 und C‑609/22) sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Afghanische Frauen bilden aufgrund der diskriminierenden Maßnahme der Taliban eine schutzbedürftige soziale Gruppe. Ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig.