Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat im Beschluss vom 20.03.2025 – 22 L 550/25.A bezweifelt, dass in Gerichtsverfahren in der Türkei bei politisierten Strafverfahren rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. Betroffenen Personen stehe damit grundsätzlich Flüchtlingsschutz gemäß §§ 3 ff. Asyl G zu.
In der Türkei sei eine „sehr lockere Anwendung“ des Strafrechts auf eigentlich rechtskonforme Handlungen zu beobachten, was zu einem Grad an Rechtsunsicherheit und Willkür führe, der das Wesen des Rechtsstaates gefährde. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit von Richter*innen in der Ausübung ihrer Ämter werde tatsächlich durch einfachgesetzliche Regelungen und politische Einflussnahme unterlaufen, in der Folge komme es in konkreten Strafverfahren zu einer „schablonenhaften Entscheidungsfindung“ ohne Bezugnahme auf den konkreten Fall.