Mit Urteil vom 13.09.2021 (Az.: 7 A 482/17 MD), hat das Verwaltungsgericht Magdeburg das BAMF verpflichtet, dem kurdischen Flüchtling T. die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Dessen Asylakte fiel den türkischen Verfolgungsbehörden in die Hände, als ein türkischer Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft in der Türkei mit dem Vorwurf, für Deutschland und andere europäische Staaten Spionage zu betreiben, verhaftet wurde. Das BAMF hatte den Asylantrag des Mannes zuvor abgelehnt und sich auch nach Vorlage eines vom Gericht eingeholten ausführlichen Gutachtens der Schweizerische Flüchtlingshilfe vom 27.04.2021 geweigert, dem Kurden die Flüchtlingsanerkennung zuzusprechen.
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