21. November 2024
Innerhalb der EU- und des deutschen Rechts ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im Prozess des Asylverfahrens müssen LSBTIQ*-Geflüchtete ihre Verfolgung in einer Anhörung glaubhaft nachweisen und hierfür die eigene Identität offenlegen. Dies ist jedoch für viele LSBTIQ*-Geflüchtete aus diversen Gründen wie Angst, Scham oder der Konfrontation […]