21. Dezember 2022
Ein Schutzstatus, den man im Asylverfahren erhalten hat, gilt grundsätzlich ohne zeitliche Befristung; das gilt für den Flüchtlingsschutz, den subsidiären Schutz und das Abschiebungsverbot gleichermaßen. Zeitlich befristet ist lediglich die darauf aufbauende Aufenthaltserlaubnis, die aber solange verlängert werden muss, wie der Schutzstatus besteht. Beseitigt werden kann der Schutzstatus zum einen durch einen sogenannten Widerruf, der […]