21. Dezember 2022
Seit dem 12.6.2026 gelten für den Entzug des internationalen Schutzes die Regelungen der AnerkennungsVO und der AsylverfahrensVO. Für die Flüchtlingseigenschaft und den subsidiären Schutz wird der Begriff „Entzug“ verwendet. Die Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus der AnerkennungsVO, die Verfahrensregeln aus der AsylverfahrensVO und ergänzend aus § 73b AsylG. Für die Asylberechtigung und für Abschiebungsverbote nach […]