Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen zu gravierenden Veränderungen in Eltern- und Kindernachzügen von anerkannten Flüchtlingen in Deutschland führen, da es entscheidend auf die Minderjährigkeit der involvierten Kinder ankommt. Dies hatte der EuGH in zwei Entscheidungen am 01.08.2022 erneut klar gestellt. Ausschlaggebend ist allein, ob das (in Deutschland oder im Herkunftsland lebende) Kind zum Zeitpunkt des Asylantrags noch minderjährig ist.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat eine ausführliche Fachinformation zum Familiennachzug zu und von anerkannten Flüchtlingen auf Basis der neuen Entscheidungen veröffentlicht. In der Publikation werden außerdem der Familiennachzug von und zu subsidiär Schutzberechtigen und prozessuale Voraussetzungen und Fristen erläutert.