Ende Oktober 2022 kam es in Baden-Württemberg bei einer Abschiebung nach Georgien zur Trennung einer Familie. Während die Polizei Mutter und Kinder im Alter von drei, fünf und sechs Jahren am frühen Morgen aus ihrer Unterkunft abgeholt hatte, wurde der Vater der Familie in Deutschland zurückgelassen.
Gegen fünf Uhr morgens drang die Polizei am 17.10.2022 in die Unterkunft der fünfköpfigen georgischen Familie in Baden-Württemberg ein, deren Asylantrag zu Beginn des Jahres endgültig abgelehnt worden war. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich Mutter und Kinder allein in der Unterkunft. Laut Berichten der Familie flehte die Mutter die Polizist*innen an, sie mögen mit der Abschiebung warten, bis ihr Ehemann zurückgekehrt sei. Die Beamten hätten ihr allerdings ihr Mobiltelefon abgenommen, so dass sie über keine Möglichkeit verfügte, diesen zu kontaktieren. Die Abschiebung der Mutter und Kinder sei in großer Hektik durchgeführt worden. In Georgien angekommen seien sie völlig mittellos sich selbst überlassen worden. Der Ehemann, der die gemeinsame Unterkunft bei seiner Rückkehr leer vorgefunden hatte, ist inzwischen „freiwillig“ nach Georgien ausgereist. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt diese Abschiebepraxis aufs Schärfste. „Offensichtlich sind der Landesregierung Abschiebungen wichtiger als der Schutz der betroffenen Familien und Kinder. Ich bin immer wieder schockiert davon, welche menschlichen Tragödien in Kauf genommen werden, um die Abschiebezahlen zu steigern“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat. Dass es im Vorfeld von Abschiebungen zur Beschlagnahmung von Handys kommt, hat der Flüchtlingsrat schon häufiger beobachtet. Dies sabotiert nicht nur die Möglichkeit der Betroffenen, einen Rechtsbeistand zu kontaktieren, sondern erschwert ihnen auch nach der Ankunft im Herkunftsland die Kontaktaufnahme zu Unterstützer*innen.
Grundsätzlich sind durch Abschiebung herbeigeführte Familientrennungen in Baden-Württemberg legal. Laut der baden-württembergischen Leitlinien zur Abschiebepraxis im Land sollen bei drohenden Familientrennungen allerdings die Grundsätze des Artikels 6 des Grundgesetzes zum besonderen Schutz der Familie sowie des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens berücksichtigt werden. „Dabei ist grundsätzlich fragwürdig, inwiefern sich diese Grundsätze überhaupt mit Familientrennungen vereinbaren lassen“, kommentiert Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. Der Flüchtlingsrat fordert eine
grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem migrationspolitischen Instrument der Abschiebungen. Zahlreiche Studien haben die drastischen Auswirkungen, die Abschiebungen für Betroffene haben, zur Genüge untersucht. Insbesondere bei Kindern und Jugendliche hinterlässt diese menschenfeindliche Praxis langfristig Spuren.
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