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Grundrechtliche Vorgaben bei Abschiebungen aus Zimmern in Geflüchtetenunterkünften

Praxishinweise von PRO ASYL

Mit Beschluss vom 30. September 2025 (2 BvR 460/25) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) geschützt sind. Behörden dürfen diese Räume nicht ohne richterliche Anordnung betreten oder gewaltsam öffnen – selbst dann nicht, wenn eine Abschiebung durchgeführt werden soll.

Die Entscheidung erging in einem Verfahren, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und PRO ASYL unterstützt wurde.

Auf Grundlage der Entscheidung hat PRO ASYL Praxishinweise erarbeitet. Sie sind kostenlos als PDF verfügbar.