Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebungen und Abschiebehaft aus dem Jahr 2025 gebeten. In beiden Bereichen geschieht Vieles im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ergebnisse zu der Anfrage aus den Jahren 2024 und 2022 und 2023 sind in den jeweiligen Artikeln zu finden.
Eine Vielzahl der Fragen wurde aus unterschiedlichen Gründen leider nicht oder nur unvollständig beantwortet. Hier ein Überblick:
Informationszugang nach § 9Abs.3 Nr.3 LIFG BW abgelehnt:
- Wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen (sowohl psychisch als auch physisch) wurden inhaftiert?
- Wie viele Fälle von Suizidversuchen und/oder Suizidandrohungen gab es? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Abschiebung.
Es liegen keine amtlichen Informationen vor:
- Bei wie vielen Personen wurden während der Abschiebung sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt angewandt?
- Wie viele Personen bekamen Beruhigungsmittel während der Abschiebung?
- Bei wie vielen Personen wurde das Handywährend der Durchführung der Abschiebung beschlagnahmt?
- In wie vielen Fällen wurden Entschädigungen für rechtswidrige Haftzeiten an vormals Inhaftierte gezahlt?
Informationen werden statistisch nicht erhoben (Auswahl):
- Wie viele Personen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung im Besitz einer Duldung, wie viele im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung und wie viele waren zur Fahndung ausgeschrieben?
- Wie viele Kinder unter 6 Jahren wurden abgeschoben? Wie viele unter 3 Jahren?
- Wie viele Personen über 60 Jahre wurden abgeschoben?
- Aus welchen Gründen gab es medizinische Begleitungen während den Abschiebungen?
- Wie viele Personen wurden aus stationären Einrichtungen, also Krankenhäusern, Wohngruppen, Pflegeheimen, Altenheimen, Einrichtungen der Jugendhilfe, abgeschoben?
- In wie vielen Fällen wurde ein Antrag auf freiwillige Ausreise aus A-Haft abgelehnt?
- Wie viele Kinder wurden unbegleitet abgeschoben?
Zudem gibt es zahlreiche Fragen, die vom Regierungspräsidium kommentarlos unbeantwortet blieben, beispielsweise wie viele Frauen im Jahr 2025 abgeschoben wurden sowie wann, wie und wo die Abschiebungen stattfanden. Auch die Frage, in wie vielen Feststellungsverfahren nach der Abschiebung/Freilassung festgestellt wurde, dass die Haftanordnung rechtswidrig war, wurde nicht beantwortet.
Die kommentarlos unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.
Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen sind in der Abfrage selbst zu finden.


Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Februar 2026: Informationsfreiheit: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 27.01.2026