20. März 2024
Eine der wenigen positiven Neuerungen des Rückführungsverbesserungsgesetzes ist, dass gemäß § 62d AufenthG jeder in Abschiebungshaft genommenen Person bei Haftanordnung während des Verfahrens eine anwaltliche Pflichtvertretung bestellt wird. Damit diese Regelung auch positive Wirkung für die Betroffenen entfalten kann, bedarf es fachkundiger Rechtsanwält*innen. Aus diesem Grunde organisieren RA Fahlbusch und RA Stahmann deutschlandweit Fortbildungen mit […]