Mehr als 4,4 Millionen Ukrainer*innen besitzen derzeit vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Lange mussten Betroffene bangen, dass ihr aktueller Schutzstatus nicht über März 2027 hinaus verlängert wird. Nun steht fest: Die EU führt den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis März 2028 fort. Doch das gilt nicht für alle.
Wehrpflichtige Männer im Alter von 23 und 60 Jahren, die einen neuen Antrag stellen, erhalten künftig keinen vorübergehenden Schutz in der EU. Ukrainer müssen in Zukunft nachweisen, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachgekommen sind und die Ukraine auf legalem Weg verlassen haben. Für Männer im besagten Alter besteht ein Ausreiseverbot. Nicht betroffen sind jene, die bereits einen Schutzstatus in der EU besitzen. Begründet wird die neue Regelung durch die Wahrung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine. Man wolle sicherstellen, dass die Sicherheitsinteressen der Ukraine respektiert werden.
Der vorübergehende Schutz geht auf die sogenannte EU-Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) zurück, welche Ukrainer*innen einen kollektiven Schutzstatus gewährt. Betroffene müssen also kein individuelles Asylverfahren durchlaufen und erhalten außerdem sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Der Ausschluss bedeutet nicht, dass Betroffene, die in der EU einreisen, automatisch abgeschoben werden können. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen, in welchem der Einzelfall der Person geprüft wird.
Menschenrechtler*innen und Kritiker*innen warnen jedoch vor der neuen Regelung. Durch die individuellen Prüfungen und Gerichtsverfahren kann es zu starken Belastungen der nationalen Asylbehörden kommen. Zudem besteht für Ukrainer so ein höheres Risiko, ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Armut zu führen oder faktisch zur Rückkehr gezwungen zu werden. Auch rechtlich gibt es Bedenken: Die Richtlinie beinhaltet bereits eine abschließende Liste möglicher Ausschlussgründe und die Missachtung von Ausreisevorschriften und militärischer Verpflichtungen gehört nicht dazu. Da die Regelung fast ausschließlich Männer im wehrfähigen Alter betrifft, zieht sie außerdem die Gefahr mittelbarer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Alter mit sich.
- MiGAZIN, Juli 2026: EU: Kein Schutz mehr für ukrainische Männer
- European Council, Juli 2026: EU countries agree to extend temporary protection for those fleeing Ukraine until March 2028
- Süddeutsche Zeitung, Juni 2026: Verlängerung für Ukrainer-Aufnahme – auch für Männer?
- Mediendienst Integration, Juli 2026: Rechtliche Situation für Flüchtlinge aus der Ukraine